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      Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

       

      AUVA

       

      Pensionsversicherungsanstalt

       

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      ÖV EFL 

      Österreichischer Verein zwecks Einführung
      und Förderung des Systems der Evaluation
      der funktionellen Leistungsfähigkeit

      Holzgasse 350, 3400 Klosterneuburg

      Telefon: +43 (0) 664 524 37 43

      Email: office@efl-verein.at

      Credits: 

      Logodesign und Corporate Identity: Magdalena Bhatia www.mxm.co.at

      Programmierung: Steffen Rössler Press!Werk

      Bildnachweise:

      Testverfahren: © Martin Lusser www.lusser.at
      Bauarbeiter: © pasicevo  shutterstock.com
      Floristin: © Alex Tarassov  shutterstock.com
      Mechaniker: © Dmitry Kalinovsky shutterstock.com
      Tragen: © Tyler Olson shutterstock.com
      Installation: © antoniodiaz shutterstock.com
      Kasten „Testverfahren“: © Martin Lusser www.lusser.at
      Kasten „Lizenz“: © pikcha shutterstock.com
      Kasten „Veranstaltungen“: © YanLev shutterstock.com

      Disclaimer:

      DISCLAIMER

      Haftung für Inhalte

      Betreiber dieser Seiten ist der „Österreichischer Verein zwecks Einführung und Förderung des Systems der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit“ (ÖV EFL) und als solcher für eigene Inhalte und bereitgestellte Informationen nach der jeweils aktuellen Gesetzeslage verantwortlich. Die Inhalte der Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit und Qualität der Inhalte wird jedoch keine Haftung übernommen. Der ÖV EFL behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Durch diese Bestimmungen wird die gesetzliche Haftung nicht ausgeweitet und es werden keine neuen Haftungsansprüche begründet.

      Urheberrecht

      Sämtliche Inhalte und Veröffentlichungen auf diesen Seiten unterliegen dem Schutz des österreichischen Urheberrechts. Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Inhalte dieser Webseiten ist zu eigenen Zwecken im Sinne des § 42 Urheberrechtsgesetz unter Angabe der Quelle gestattet, sofern keine Copyrightvermerke oder andere Bezeichnungen entfernt und Inhalte nicht verändert werden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes einschließlich die Aufnahme in fremde Internetangebote und Verlinkung auf die Seite von www.efl-verein.at bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ÖV EFL.

      Datenschutz

      Die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (z.B. Emailadressen, Namen, Anschriften) innerhalb des Internetangebotes erfolgt seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis und dient ausschließlich der Abwicklung der vom ÖV EFL angebotenen Leistungen. Sämtliche personenbezogenen Daten werden unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nur solange gespeichert, als es für diesen Zweck erforderlich ist. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

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      Der ÖV EFL widerspricht hiermit ausdrücklich einer Nutzung der im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zu Werbezwecken und behält sich für den Fall unverlangt zugesandter Werbe- oder Informationsmaterialien ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

       

      Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

      Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

      Anwendbares Recht

      Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

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      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Österreichischen Vereins zwecks Einführung und Förderung des Systems der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (ÖV EFL)

       

      1. Geltungsbereich

      Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den Abschluss von Lizenz- und Ausbildungsverträgen mit dem Österreichischen Verein zwecks Einführung und Förderung des Systems der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit sowie für einzelne Seminare, Vorträge, Praktika, Workshops, Prüfungen und sonstige Veranstaltungen, die vom ÖV EFL angeboten werden, und treten mit Vertragsunterfertigung bzw. schriftlicher Anmeldungsbestätigung als integrierender Vertragsbestandteil in Kraft. Mit der Zusendung der Anmeldungsbestätigung entsteht zwischen dem Anmelder und dem ÖV EFL ein verbindlicher Vertrag.

       

      1. Lizenzvertrag

      Die Anwendung von EFL setzt in Österreich neben dem Erwerb einer Lizenz eine Akkreditierung zum EFL- Anwender entsprechend Punkt 3.  EFL- Ausbildung voraus. Die EFL-Lizenz gibt dem Lizenznehmer das Recht, das EFL-System in einer bestimmten Institution einzuführen und anzuwenden. Die Lizenz ist an diese Institution gebunden und darf von ausgebildeten EFL-AnwenderInnen nur in solchen Institutionen angewandt werden.

      2.1           Vertragstext
      Der aktuelle Vertragstext wird auf Anfrage zugesendet.

      2.2.          Vertragsschluss
      Der Vertrag kommt durch die Unterschrift beider Vertragsparteien unter dem Lizenzvertrag zustande.

      2.3           Qualitätskriterien
      Der Lizenznehmer ist verpflichtet sich, den Qualitätskriterien entsprechend,  alle drei Jahre einem Audit zu stellen. Die offizielle Anerkennung als EFL-Institution wird vom Vorstand des ÖV EFL bescheinigt, der Lizenznehmer wird auf der Liste der anerkannten EFL-Institutionen geführt (unter „EFL – die Lizenz“).
      Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung der Bezeichnung des Rechtsträgers und der anwendenden Institution samt Kontaktmöglichkeiten bereit.
      Bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien wird der Lizenznehmer solange nicht als EFL-Institution anerkannt, als die Qualitätskriterien wieder erfüllt werden.
      D.h. die Lizenz bleibt aufrecht, der Lizenznehmer muss die Erfüllung der Qualitätskriterien aktiv nachweisen.

      2.4           Vorbehalt
      Der ÖV EFL behält sich sämtliche Änderungen am EFL-System und den dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen, insbesondere inhaltliche Änderungen am EFL-Testverfahren, an den Qualitätskriterien und Bedingungen der Ausbildung, vor.

       

      1. EFL-Ausbildung

      3.1           Die EFL-Ausbildung setzt voraus, dass die/der Auszubildende für eine lizenznehmende Institution tätig ist.

      3.2           Zur Ausbildung sind Ärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten zugelassen.

      3.3           Die EFL-Ausbildung umfasst die Absolvierung des EFL- Kurses, ein zweitägiges EFL-Praktikum, die EFL-Prüfung sowie die fachliche Unterstützung der Absolventen im ersten Jahr. Die EFL-Ausbildung schließt mit der Akkreditierung zum EFL-Arzt/zur EFL-Ärztin oder zum EFL-Therapeuten/zur EFL-Therapeutin ab.

      3.4           Die EFL-Prüfung zur Akkreditierung als EFL-Arzt oder als EFL-Therapeut ist spätestens zwei Jahre nach dem Kurs abzulegen.

      3.5           Sämtliche Unterlagen, die im Rahmen der EFL-Ausbildung überlassen werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder Dritten überlassen werden.

       

      1. Anmeldung zu Veranstaltungen

      Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung des ÖV EFL erkennen Sie als TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen an.

      4.1.          Teilnahme

      Die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen des ÖV EFL ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Teilnehmenden werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass gegebenenfalls Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmenden erstellt und nach dem Ende der Veranstaltung auf der Homepage des ÖV EFL oder anderen Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung zur Verwendung bzw. Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden.

      4.2.          Anmeldebestätigung

      Die Anmeldung ist verbindlich, sobald Sie vom ÖV EFL eine schriftliche Rechnung / Anmeldebestätigung per Mail erhalten haben. Die TeilnehmerInnen erklären sich mit einer Abrechnung der vereinbarten Leistungen per Fax oder per Email durch ÖV EFL einverstanden. Eine postalische Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden.

      4.3.          Teilnahmegebühr/ Zahlungshinweise

      Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das darin genannte Konto zu begleichen. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann die Anmeldung verfallen.

       

      4.4.          Absagen/ Stornierungen

      Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erklärt werden und ist nur bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung möglich. Bei später eingehender Rücktrittserklärung ist eine Erstattung ausgeschlossen. Entscheidend ist das Datum, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim ÖV EFL eingeht. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer nicht erscheint bzw. seine Teilnahme abbricht. Der ÖV EFL behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Veranstaltungsorte, Termine, Programmabläufe, Inhalte sowie Vortragenden bleiben vorbehalten.

       

      1. Haftung

      Der ÖV EFL haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände. Er haftet nur für Schäden, die von MitarbeiterInnen des ÖV EFL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des Zivilrechts für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch verursachen. Der ÖV EFL haftet keinesfalls für allfällige Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die angegebenen Veranstaltungen nicht in dem Zeitraum oder in der angegeben Form (Zeit, Ort etc.) stattfinden!

       

      1. Datenschutz

      Der Schutz der Privatsphäre der TeilnehmerInnen ist für den ÖV EFL von höchster Bedeutung. Personenbezogene Daten von TeilnehmerInnen werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist für die Durchführung der Veranstaltung notwendig oder Dienstleister, die zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzt werden, benötigen die betreffenden Daten zur Erbringung ihrer Dienste.

      Der ÖV EFL nutzt die im Rahmen Ihrer Anmeldung erhobenen Daten einerseits zur Durchführung der Veranstaltung zu der sich die TeilnehmerInnen angemeldet haben (ggf. unter Einschaltung externer Dienstleister). Andererseits werden die Daten genutzt um TeilnehmerInnen über weitere Veranstaltungen des ÖV EFL, die für TeilnehmerInnen von Interesse sein könnten, per Post oder Email zu informieren.

       

      1. Sonstiges

      Für die Beziehung zwischen dem ÖV EFL und dem Lizenznehmer gilt ausschließlich österreichisches Recht.

      Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer und dem ÖV EFL wird das für den Sitz des ÖV EFL örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖV EFL im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht das Gesetz keine Regelung vor, gilt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

       

      1. Copyright

      Der Verein IG Ergonomie SAR ist verfügungsberechtigter Eigentümer der Assessmentmethode „Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (SAR)“. Es handelt sich dabei um eine arbeitsbezogene Leistungserprobung, deren Konzept, Handbuch (Manual) und Formate für die Evaluation, Testprotokollierung und den Abklärungsbericht urheberrechtlich geschützt sind. Sämtliche Schutzrechte stehen ausschließlich dem Verein IG Ergonomie SAR zu. Der ÖVEFL hält ein ausschließliches und inhaltlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der EFL. Dieses umfasst insbesondere das uneingeschränkte Recht der Verwendung des Systems, die ausschließliche Vergabe von Sublizenzen, die Durchführung von Ausbildungen und Schulungen sowie Publikationen über EFL.
      Der ÖV EFL hält das Urheberrecht am österreichischen EFL-Manual.

       

      Stand: Februar 2016

       

      AGB

      Unsere AGB’s für Sie zum Download.

       

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